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Führerscheinklassen

Alle Klassen im Überblick

Finde die passende Führerscheinklasse für deine Bedürfnisse. Wir beraten dich gerne!

Klasse B / B78 / B197

PKW-Führerschein

Ab 17 Jahren (BF17) oder 18 Jahren

Der klassische Autoführerschein ist der Einstieg in die individuelle Mobilität. Mit der Klasse B darfst du PKW und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen fahren. B78 ist die reine Automatik-Variante, während B197 eine Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug mit zusätzlicher Schalt-Schulung umfasst – und dir danach die Berechtigung für Automatik- und Schaltfahrzeuge gibt.

Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg zulässige Gesamtmasse
B78: Nur Automatikfahrzeuge
B197: Automatik-Ausbildung mit Schaltberechtigung
Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse
Begleitetes Fahren ab 17 möglich (BF17)
Anhänger über 750 kg zG, sofern die zG der Kombination 3.500 kg nicht überschreitet

Klasse A / A1 / A2

Motorrad-Führerschein

A1 ab 16 · A2 ab 18 · A ab 24 Jahren (oder 20 mit Vorbesitz A2)

Die Motorradklassen bieten für jedes Alter und jede Erfahrungsstufe die passende Berechtigung. Von den Leichtkrafträdern der Klasse A1 über die leistungsbeschränkten Motorräder der A2 bis hin zur unbeschränkten Klasse A für erfahrene Fahrer.

A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW
A1: Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
A2: Motorräder bis 35 kW Leistung
A2: Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg
A: Motorräder ohne Leistungsbeschränkung
Stufenführerschein mit Aufstiegsmöglichkeiten

Klasse C / CE / C1 / C1E

LKW-Führerschein

C1/C1E ab 18 Jahren · C/CE ab 21 Jahren

Die LKW-Führerscheinklassen sind für den gewerblichen Güterverkehr unverzichtbar. Von leichten LKW bis 7,5 Tonnen (C1) bis zu schweren Sattelzügen (CE) – mit diesen Klassen eröffnen sich berufliche Perspektiven im Transportwesen.

C1: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zulässige Gesamtmasse
C1E: Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht überschreiten
C: Kraftfahrzeuge über 7500 kg zulässige Gesamtmasse (mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse)
CE: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern über 750 kg zulässige Gesamtmasse

Klasse BE

PKW mit großem Anhänger

Ab 18 Jahre (17 Jahre beim begleitendem Fahren)

Mit der Klasse BE darfst du schwere Anhänger ziehen, die über die Grenzen der Klasse B hinausgehen. Ideal für Pferdeanhänger, große Wohnwagen oder gewerbliche Transporte.

Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse
Kombinationen bis 7.000 kg zulässige Gesamtmasse
Keine theoretische Prüfung erforderlich
Praktische Prüfung beim TÜV
Ideal für Pferdeanhänger und Bootstrailer
Gewerbliche Transporte möglich
Klasse B erforderlich

Mofa

Prüfbescheinigung

Ab 15 Jahren

Die Mofa-Prüfbescheinigung ist der einfachste Einstieg in die motorisierte Mobilität. Sie berechtigt zum Führen von motorisierten Fahrrädern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.

Motorisierte Fahrräder bis 25 km/h
Hubraum max. 50 ccm (Verbrenner)
Nur Theorie Prüfung erforderlich
Übungsfahrten: mindestens 90 Minuten
keine besonderen Ausbildungsfahrten

Klasse AM

Roller & Kleinkrafträder

Ab 15 Jahren

Die Klasse AM ist perfekt für den Stadtverkehr. Sie umfasst Roller, Mopeds und Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Kleinkrafträder bis 45 km/h
Hubraum max. 50 ccm (Verbrenner)
Max. 4 kW bei Elektromotor
Dreirädrige Kleinkrafträder bis 45 km/h
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 350 kg
Theorie- und Praxisprüfung erforderlich

Klasse B96

Anhänger-Erweiterung

Klasse B erforderlich

Die Schlüsselzahl B96 erweitert deine Klasse B für schwerere Anhänger ohne zusätzliche Prüfung. Ideal für Wohnwagen, Bootstrailer oder kleinere Pferdeanhänger.

Kombinationen von 3.500 kg bis 4.250 kg
Nur Tageskurs in der Fahrschule
Keine zusätzliche Prüfung beim TÜV
Theorie- und Praxisschulung
Ideal für Wohnwagen und Bootstrailer
Schnelle und kostengünstige Erweiterung

Klasse B196

125ccm-Erweiterung

Klasse B seit min. 5 Jahren · Ab 25 Jahren

Mit der Schlüsselzahl B196 darfst du Leichtkrafträder bis 125 ccm fahren – ganz ohne Motorradprüfung. Voraussetzung sind mindestens 5 Jahre Besitz der Klasse B und ein Mindestalter von 25 Jahren.

Leichtkrafträder bis 125 ccm
Leistung max. 11 kW (15 PS)
Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg
Nur Fahrschulung, keine Prüfung
Mind. 4 Theorie- und 10 Praxiseinheiten (à 45 Min.)
Gilt nur in Deutschland

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